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Zollhinweise

Diese Zollhinweise gelten für alle FRENCO-Produkte, Fremdfabrikate und Werkstücke, die aus Nicht-EG-Ländern zu FRENCO geschickt werden (z.B. für Kalibrierung, Prüfmittelüberwachung, Reparatur, etc.):

  • Bitte FRENCO-Produkte und Werkstücke immer mit Proformarechnung verschicken.
  • Die auf der Proformarechnung angegebenen Zollwerte müssen realistisch sein, Anhaltspunkte finden Sie in den u.a. Tabellen.
  • Laut der Rückwarenregelung ist innerhalb der ersten drei Jahre der Beschaffungspreis ohne Abzüge anzusetzen, in dieser Zeit sind keine Zollabgaben zu entrichten.
AlterWarenwert
Lehren, Lehrzahnräder und Normale
0 bis 3 Jahre100% vom Neuwert
Ab 4 Jahre25% vom Neuwert
Werkstücke für Abnahmen, Lohnarbeit und Lohnmessung
Beliebig25 €
Beschädigte und verschlissene Lehren zur Regenerierung
Beliebig25 €

Ist der Beschaffungspreis unbekannt, oder werden Fremdfabrikate zur Prüfmittelüberwachung oder Kalibrierung zu FRENCO geschickt, können folgende Neuwerte angenommen werden:

ProduktAnzusetzender Warenneuwert
Verzahnungslehren: Ringe, Dorne800,00 €
AVM, IVM, Rundlaufprüfung1.500,00 €
Normale2.000,00 €
IC-Normale3.000,00 €

Der anzusetzende Warenneuwert für hier nicht aufgelistete Produkte ist der Beschaffungspreis

Wichtige Downloads

FRENCO-Zollhinweise